Selected Work

01
Project

A Confluence of Irreplicable Things

Short Documentary
2026

Project

Gran Turismo GR

Commercial
2025

Project

BEEing Manon

Short Documentary
2025

Project

Sony FX Line

Commercial
2024

Project

Haut-Delà

Athlete Portrait
2024

Project

Born for Winter

Commercial
2023

Index

02
Project Client Production Type Year
A Confluence of Irreplicable Things The Great Expedition Company Freelance Short Documentary 2026
Holiday Campaign X-Bionic out Commercial 2025
Ford Explorer Ford UK Born Social Social Content 2025
Herb Farmer Portraits Ricola out Commercial Doc 2025
On Lightspray Not Vital On Zeitung Magazine Editorial Video 2025
BEEing Manon Spec Project out Short Documentary 2025
Beyond the Postcard Tourisme Bretagne out Commercial Doc 2025
Gran Turismo GR BIXS out Commercial 2025
Haut-Delà Spec Project out Athlete Portrait 2024
ZVV Mood Video Zürcher Verkehrsverbund Stuiq Commercial 2024
Ricola Mood Videos Ricola out Commercial 2024
Mercedes EQ-Line Mercedes Webstages Social Content 2024
The Greenland Expedition Mammut Freelance Social Content 2024
Producer Portraits Migros Ostschweiz Freelance Social Content 2023
Born for Winter Nokian Tyres Freelance Commercial 2023
Sony A7CII Launch Sony Freelance Commercial 2023
The Source of Time IWC Schaffhausen The Alpinists Commercial 2023
Polestar Roadster Concept Polestar Freelance Event Video 2023

About

03
Jon Guler

Filmmaker
Based in Zurich

Mountains are my second home. I grew up chasing my parents up alpine trails and across glaciers, and that never stopped. Today I run, cycle, climb and bring my camera.

Surreal moments draw me in: blue hour over a ridgeline, sunset on a peak or the raw speed of outdoor sports. Besides that, I also genuinely enjoy early wakeup calls and extreme weather conditions.

I'm part of out, where I work with a small crew that produces everything in-house.

Contact

04

Location

Zurich, Switzerland

Project Title

2024

Director

Production

Type

Role

Video thumbnail

Director

Production

Type

Role

Selected Stills

Still
Still
Still
Still
Still
Still
Still
Still
Still

Imprint

Jon Guler Productions
Gasometerstrasse 36
8005 Zurich
Switzerland

Contact

Phone: +41 79 122 39 34
E-Mail: hello@jonguler.com

VAT Number

CHE-404.741.793

Purpose

The sole proprietorship specializes in the professional conception, production and marketing of high-quality photo and video recordings for advertising campaigns, image productions, documentaries and creative projects. In addition to the creation of visual content, we offer supplementary services such as social media management, event and course organization as well as trading in related products.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Filmemacher und Kunden erreicht werden. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Jon Guler (nachfolgend «Filmemacher») und dem Kunden.

I. Definitionen

  1. «Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Filmemacher für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Film-, Video- oder Fotoarbeit, einschliesslich Schnitt, Colorgrading, Tonmischung und allfälliger Grafikanimationen.
  2. «Filmemacher» ist die für die Leistung der Arbeit beauftragte Person (Jon Guler). Der Begriff bezieht sich auf Personen aller Geschlechter und umfasst auch fotografische Tätigkeiten.
  3. «Kunde» ist die natürliche oder juristische Person, die die Film- oder Fotoarbeit beim Filmemacher bestellt.
  4. «Parteien» bezeichnet den Filmemacher und den Kunden gemeinsam.
  5. «Exemplar» bezeichnet jede Wiedergabe der Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger (insbesondere USB-Stick, Festplatte, Cloud-Speicher) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten, Social Media, Streaming-Plattformen).

II. Vertragsschluss und Offerte

  1. Offerten des Filmemacher sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung (Unterschrift der Offerte, E-Mail-Bestätigung) oder durch Leistung einer Anzahlung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

III. Anzahlung und Zahlungsbedingungen

  1. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50% des offerierten Betrags fällig. Diese ist innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung gemäss zu erhaltener Rechnung zu leisten.
  2. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Arbeit gemäss zu erhaltener Rechnung zu bezahlen.
  3. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders angegeben.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet. Mahngebühren: 1. Mahnung kostenlos, 2. Mahnung CHF 20.–, 3. Mahnung CHF 40.–.
  5. Der Filmemacher behält sich vor, bei grösseren Aufträgen (über CHF 5'000.–) eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

IV. Ausführung der Arbeit

  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die künstlerische Gestaltung der Arbeit dem Ermessen des Filmemacher überlassen. Dies umfasst insbesondere:
    1. Kameraführung, Bildkomposition und Beleuchtung
    2. Schnitt und Montage
    3. Colorgrading und Farbgestaltung
    4. Sounddesign und Tonmischung
  2. Der Filmemacher kann zur Ausführung der Arbeit Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
  3. Das für die Ausführung der Arbeit erforderliche Equipment wird vom Filmemacher gestellt.
  4. Zur Ausführung der Arbeit können Tools mit Künstlicher Intelligenz (KI) verwendet werden, insbesondere für Post-Produktion und Ton.
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Arbeit nötigen Locations, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen, sofern nicht anders vereinbart.

V. Lieferung und Bearbeitung

  1. Die Lieferfrist beträgt in der Regel 2-4 Wochen nach dem Aufnahmetermin, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Die Lieferung erfolgt in digitaler Form via Download-Link oder Cloud-Speicher, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Im Standardpreis inbegriffen ist eine professionelle Basisbearbeitung:
    1. Für Filmproduktionen: Schnitt, Colorgrading, Tonmischung
    2. Für Fotografie: Farb- und Belichtungskorrektur
  4. Erweiterte Leistungen werden separat verrechnet, insbesondere:
    1. Aufwändige Composings oder visuelle Effekte (VFX)
    2. Motion Graphics und Animationen
    3. Erweiterte Retusche (Hautretusche, Objektentfernung)
    4. Lizenzierte Musik oder Soundeffekte
  5. Rohmaterial und Projektdateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine Herausgabe kann gegen einen Aufpreis von 100% des Auftragswertes vereinbart werden.
  6. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Filmemacher. Bei Versand gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

VI. Archivierung

  1. Der Filmemacher archiviert die finalen Dateien für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferung.
  2. Rohmaterial und Projektdateien werden für maximal 12 Monate nach Lieferung aufbewahrt.
  3. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Pflicht zur weiteren Aufbewahrung. Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
  4. Eine erneute Bereitstellung bereits gelieferter Daten innerhalb der Archivierungsfrist kann gegen eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.– erfolgen.

VII. Verschiebung oder Stornierung

  1. Bei Outdoor-Produktionen (wetterabhängig) wird standardmässig ein Backup-Termin vereinbart. Dieser ist im Angebot inbegriffen.
  2. Die Entscheidung über eine wetterbedingte Verschiebung auf den Backup-Termin erfolgt spätestens 3 Tage vor dem geplanten Drehtermin. Diese Verschiebung ist kostenlos.
  3. Bei Verschiebung aus anderen Gründen (nicht wetterbedingt) gelten folgende Regelungen:
    1. Mehr als 7 Tage vor dem Termin: kostenlose Verschiebung (einmalig)
    2. 3–7 Tage vor dem Termin: 25% des Honorars werden fällig
    3. Weniger als 3 Tage vor dem Termin: 50% des Honorars werden fällig
  4. Bei vollständiger Stornierung des Auftrags gelten folgende Regelungen:
    1. Mehr als 14 Tage vor dem Termin: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich CHF 100.– Bearbeitungsgebühr
    2. 7–14 Tage vor dem Termin: 50% des Gesamtbetrags werden einbehalten
    3. Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100% des Gesamtbetrags werden einbehalten
  5. Bereits begonnene Arbeiten (z.B. Vorproduktion, Schnitt) werden unabhängig von der Stornierung vollständig verrechnet.

VIII. Haftung des Filmemachers

  1. Der Filmemacher haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Angestellte und Hilfspersonen.
  2. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
  3. Mängelrügen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Arbeit als genehmigt.
  4. Bei technischem Versagen des Equipments (ohne Verschulden des Filmemacher) beschränkt sich der Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlten Honorars.

IX. Verwendung der Arbeit durch den Kunden

  1. Der Kunde darf die Arbeit nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum verwenden. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Filmemacher nicht gestattet.
  3. Veränderungen am Film- und Bildmaterial (Neuschnitt, Filter, Farbänderungen, Tonänderungen) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Filmemachers gestattet.
  4. Bei vereinbarungswidriger Verwendung schuldet der Kunde eine Entschädigung von 200% des marktüblichen Honorars für die entsprechende Nutzung.

X. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht an allen erstellten Werken verbleibt beim Filmemacher.
  2. Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung eine einfache Nutzungslizenz für den vereinbarten Verwendungszweck.
  3. Eine Übertragung des Urheberrechts kann nur durch separate schriftliche Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung erfolgen.
  4. Musik, Soundeffekte und andere lizenzierte Inhalte unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
  5. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

XI. Verwendung der Arbeit durch den Filmemacher

  1. Der Filmemacher behält das Recht, die erstellten Werke für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere:
    1. Veröffentlichung auf der eigenen Webseite und Social-Media-Kanälen
    2. Verwendung in Portfolios und Showreels
    3. Einreichung bei Festivals und Wettbewerben
    4. Werbung für die eigene Tätigkeit
  2. Der Kunde kann diese Nutzung gegen eine Gebühr von 30% des Auftragswertes ausschliessen (schriftliche Vereinbarung erforderlich).

XII. Rechte Dritter und Model Release

  1. Wenn der Kunde Personen für die Produktion bestimmt, ist er dafür verantwortlich, deren Einwilligung zur Erstellung und Verwendung der Aufnahmen einzuholen.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (Marken, Designs, Eigentum) der Erstellung und Nutzung der Arbeit entgegenstehen.
  3. Bei Verletzung dieser Pflichten stellt der Kunde den Filmemacher von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und erstattet alle damit verbundenen Kosten.

XIII. Datenschutz

  1. Der Filmemacher erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
  2. Folgende Daten werden erhoben: Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer sowie ggf. Bild- und Tondaten.
  3. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser dies ist zur Vertragserfüllung notwendig (z.B. Cloud-Dienste, Lieferdienst).
  4. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten.
  5. Film- und Bildmaterial, das Personen zeigt, wird nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen dem Filmemacher und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Jon Guler, Zürich